Über unsere Kanzlei

Standort

Der Standort der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tesche (bis 2002), Klein und Röll liegt im "Bergischen Städtedreieck" Wuppertal-Remscheid-Solingen, im Herzen des Bergischen Landes und nahe der Ballungszentren Köln und Düsseldorf. Die Büroräume liegen in der Remscheider Innenstadt, gegenüber dem Amtsgericht Remscheid.

Selbstverständlich werden Rechtsanwalt Klein und Rechtsanwalt Röll bei Bedarf aber nicht nur regional, sondern auch bundesweit für Sie tätig.


Geschichte

Die Kanzlei wurde 1957/1958 in Remscheid von Rechtsanwalt Dr. Freimut Tesche (1924 - 2002) gegründet. Rechtsanwalt Dr. Tesche promovierte bei dem bekannten Kölner Rechtsprofessor Erman (Begründer des gleichnamigen Handkommentars zum BGB) zu dem Thema "Die Rechtsnatur der Rennwetturkunden", veröffentlicht 1957. Als Rechtsanwalt aus Überzeugung blieb Dr. Tesche seiner Kanzlei bis zu seinem Tod im Jahre 2002 verbunden. Er hat die Kanzlei maßgeblich geprägt. Seine Tradition führen wir nicht nur in unserem Namen weiter fort.

Mit dem wachsenden Betätigungsfeld erweiterte Rechtsanwalt Dr. Tesche die Kanzlei im Laufe der Jahre. 1975 trat Rechtsanwalt Rainer Klein als Sozius in die Kanzlei ein. 1992 konnte Rechtsanwalt Volker Röll für die Sozietät gewonnen werden.

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Der Beruf des Rechtsanwalts

Die rechtlichen Fragestellungen werden auch für Verbraucher und kleine sowie mittelständische Unternehmen immer komplexer. Inzwischen kann man von einer weit fortgeschrittenen Verrechtlichung aller Lebensbereiche sprechen. Dieser Prozess wird durch die zahlreichen detaillierten Regelungen auf europäischer Ebene verstärkt. Im "Paragraphendschungel" hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt.

Ein Rechtsanwalt - dies gilt selbstverständlich auch für eine Rechtsanwältin - ist Dienstleister, aber gemäß § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auch ein unabhängiges, gleichberechtigt neben Richter und Staatsanwalt stehendes Organ der Rechtspflege. Deshalb ist der Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung sowohl der Rechtspflege und ihrer Funktionsfähigkeit als auch dem Schutz der Interessen des rechtsuchenden Bürgers verpflichtet.

Als berufener Berater und Vertreter der Rechtsuchenden hat der Rechtsanwalt die Aufgabe, sachgerechte Konfliktlösungen herbeizuführen. Er muß vor Gericht zu Gunsten seiner Mandanten den "Kampf ums Recht" führen und staatliche Stellen möglichst vor fehlerhaften Entscheidungen zu Lasten seiner Mandanten bewahren. Auch durch eine sachgerechte außergerichtliche Rechts- und Wirtschaftsberatung soll der Rechtsanwalt die "Verwirklichung und Vollziehung des Rechts" sicherstellen und damit zur optimalen Versorgung der Allgemeinheit mit Rechtsberatung und Rechtsvertretung beitragen.

Zur Erreichung dieser Ziele ist jeder Rechtsanwalt verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben (§ 43 BRAO). Er darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden (§ 43 a Abs. 1 BRAO). Ferner ist der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43 a Abs. 2 S. 1 BRAO). Er darf in seiner Argumentation gegenüber Gericht und Gegner nicht unsachlich werden (§ 43 a Abs. 3 BRAO), insbesondere niemanden ohne Grund beleidigen, nicht lügen und keine herabsetzenden Äußerungen ohne Anlass tätigen. Außerdem ist es ihm verboten, widerstreitende Interessen zu vertreten (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Er darf also nicht in derselben Rechtssache treuwidrig beiden Parteien dienen (dies wäre strafbarer Parteiverrat, vgl. § 356 StGB). Schließlich muß der Rechtsanwalt ihm anvertraute Gelder mit größtmöglicher Sorgfalt weiterleiten (§ 43 a Abs. 5 BRAO) und sich regelmäßig fortbilden (§ 43 a Abs. 6 BRAO). Mit der Befolgung dieser Vorgaben wird die fachlich-professionelle Aufgabenerledigung von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen auf einem hohen Niveau gesichert.

(Angelehnt an: Agnes Schuster, Das Werberecht des Notars im Verhältnis zum Werberecht der freien Berufe. Studien zur Rechtswissenschaft, Bd. 207, Hamburg 2007, 522 Seiten, ISBN: 978-3-8300-3243-4)

Sind Sie sich über rechtliche Vorgaben unsicher? Fragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt!

Denn: "Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser!" (Slogan des Deutschen Anwaltvereins).

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Unsere Philosophie als Ihr Rechtsberater und -vertreter

Unser Anspruch an uns selber bezüglich der Vertretung der Interessen unserer Mandantschaft ist, dass unsere Klienten uns mit Engagement, Zuverlässigkeit und Diskretion verbinden, wir dabei aber auch selbstverständlich die standesrechtlichen Vorgaben und die Wahrung der Unabängigkeit des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege beachten.

Dazu gehört, dass wir nicht nur bei "großen" Mandaten unter Hochdruck arbeiten, sondern auch kleinere Fälle nicht vernachlässigen. Unsere - langjährige - Erfahrung zeigt, dass zur optimalen Interessenvertretung nicht nur Professionalität und juristisches Können, sondern auch eine persönliche Gesprächsatmosphäre und die Bereitschaft gehören, sich auf die besonderen Anliegen jedes einzelnen Mandanten immer wieder neu einzulassen. Nach unserer Überzeugung gehören zu einer auf die Bedürfnisse unserer Mandantschaft zugeschnittenen Mandatsbetreuung sowohl das Bemühen um schnelle, pragmatische Lösungen als auch andererseits eine möglichst nachhaltige Interessenvertretung.

Dabei vertreten wir sowohl Verbraucher als auch mittelständische Unternehmer. Unsere Mandanten werden meist schon seit vielen Jahren von uns betreut. Aber auch neue Klienten profitieren davon, daß wir als eher kleinere Kanzlei flexibel und schnell auf die Bedürfnisse unserer Mandantschaft reagieren können. Unser Vorteil liegt in der überschaubaren Struktur, die ein besonderes Nähe- und Vertrauensverhältnis zu unseren Klienten ermöglicht. Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt!

In besonders eiligen Fällen können bei uns Termine noch an demselben Tag vergeben werden.

Wir würden uns freuen, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen!

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tesche †, Klein und Röll, Freiheitstr. 203, 42853 Remscheid